Kommunalpolitik
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Antrag Innerörtliche Gechwindigkeitsbegrenzung vom 21.01.2017
Die SPD-Fraktion beantragt, die Prüfung einer generellen innerstädtischen Geschwindigkeits- begrenzung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf 30 km/h.
Begründung:
In der Rheder Innenstadt besteht aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits für einige Straßen eine komplette oder abschnittsweise Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Zur Reduzierung der Lärmbelästigung und des Schadstoffausstoßes, insbesondere aber zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer bietet sich eine entsprechende Geschwindig- keitsbegrenzung für den gesamten innerstädtischen Bereich an, beispielsweise mit einer Begrenzung
- der Südstraße im Süden
- der Gronauer Straße nordöstlich sowie
- der Schloß- und Münsterstraße im Westen
Es ist davon auszugehen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen vom Autofahrer leichter einzuhalten sind, wenn die Geschwindigkeitsregelung beim Durchqueren der Innenstadt nicht mehrfach wechselt. Ein zusätzlicher Zeitverlust dürfte aufgrund der Verkehrsdichte und der bereits bestehenden Verkehrsregelungen kaum messbar sein.
Dagegen hätte die Umsetzung unseres Vorschlages für Fußgänger, Radfahrer, Kinder, ältere und behinderte Menschen sowie für die Anwohner der innerstädtischen Straßen deutliche Vorteile. Im Übrigen haben auch andere Kommunen bereits ähnliche Regelungen umgesetzt.
Neuigkeiten
17.04.2021 09:17 Sachgrundlose Befristung: Koalitionsvertrag muss jetzt endlich umgesetzt werden
SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen einzuschränken. Nun hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Besonders in der aktuellen durch die Corona-Pandemie geprägten Situation benötigen Menschen Sicherheit im Beruf. Eine Eindämmung sachgrundloser Befristung ist überfällig. „Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist schon lange eine sozialdemokratische
17.04.2021 09:15 StVO-Novelle: Kompromiss zu Bußgeldern
Nach monatelangem Ringen hat sich die Verkehrsministerkonferenz heute auf einen Kompromiss zu einer Reform des Bußgeldkatalogs geeinigt. Alle bereits im letzten Jahr beschlossenen unstrittigen Bußgelder können rechtssicher umgesetzt werden. Ein Fahrverbot bereits bei niedrigeren Tempoverstößen wird es nicht geben, allerdings werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen deutlich erhöht. Die StVO-Novelle musste wegen eines Formfehlers neu verhandelt
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Aktuelles aus NRW




Ulla Schulte, MdB Kreis Borken
Die Vertreter*innen der Tafeln berichteten von einem schwierigen Corona-Jahr mit Schließungen im ersten Lockdown und in der Folge zahlreichen Umstrukturierungsmaßnahmen zum Schutz von Mitarbeiter*innen und Kunde*innen. Dazu gehörten neben flexiblen Lebensmittelausgabemodellen auch die Ausstattung mit FFP2-Masken, Handschuhen und Filtergeräten. Ursula Schulte zeigte sich besonders beeindruckt von den zusätzlichen Leistungen, die die vertretenen Tafeln über die Abgabe von Lebensmitteln hinaus anbieten, etwa Hilfe bei der Anmeldung zum Corona-Schnelltest, Nachhilfe für Kinder oder Kontaktvermittlung zur Schuldnerberatung.